Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert kommunale Sanierungsprojekte, mit dem Ziel, den CO2-Austoß zu reduzieren. Ideale Voraussetzungen also für den Einbau förderfähiger LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei Sanierungsprojekten. Nutzen Sie die Möglichkeiten und realisieren Sie zukunftssichere, umweltfreundliche und wirtschaftliche Lichtlösungen zu minimalen Investitionskosten.
Welche Projekte werden gefördert?
Das BMU Förderprogramm unterstützt die Sanierung in vielen verschiedenen öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern, Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kitas, Lagerhallen, Betriebshöfen und Sporthallen.
Die Neuauflage der Richtlinie ermöglicht insbesondere einen verbesserten Planungshorizont für Antragsteller, da die Gültigkeit erstmals auf eine Zeitdauer von 2 Jahren ausgelegt ist. Darüber hinaus erweitert sie die Fördermöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Die Fördermöglichkeiten unterstützen insbesondere das Ziel, die Treibhausgasemissionen in den Kommunen bis zum Jahr 2020 um 40 % – im Vergleich zu 1990 – zu senken. Langfristig werden so die Weichen zur klimaneutralen Kommune beziehungsweise zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80-95 % bis zum Jahr 2050 gestellt. Die Förderrichtlinie beinhaltet die folgenden 4 Schwerpunkte: die Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz; die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten; die Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement sowie Investive Klimaschutzmaßnahmen.
Wir für Sie
Ob im großen Stil oder als Einzelprojekt, beraten wir Sie umfassend in allen Belangen, die es zu beachten gilt. Dabei unterstützen wir Sie mit dem nötigen Know-how und einer breiten Produktpalette.
Den Flyer für das Förderprogramm können Sie hier herunterladen: BMU_2015_digital_bdL_01